Ihre Notare in Hannover
Wir erarbeiten mit unseren Mandanten einzelfallbezogene, ausgewogene und sichere Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden sollen.
Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich dabei nicht nur auf das Verlesen der jeweiligen Urkunde, sondern erfasst insbesondere auch eine persönliche Beratung, die Erstellung eines individuellen Vertrages sowie die Abwicklung des Vertrages nach der Beurkundung.
ANSPRECHPARTNER: Jürgen Weber, Dr. Dennis B. Bertog
Wir unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Sachverhalte:
- Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG)
- Gründung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Kapitalmaßnahmen
- Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
- Unternehmenstransaktionen (M&A)
- Eintragungen im Handelsregister
- Unternehmensnachfolge
Wir unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten des Immobilienrechts. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Sachverhalte:
- Grundstückskaufverträge mit und ohne Gebäude
- Wohnungskaufverträge
- Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden)
- Bauträgerverträge
- Angelegenheiten des Wohnungseigentümergesetzes
- Erbbaurechtsverträge
Wir unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten des Familienrechts und gestalten mit Ihnen ausgewogene und interessengerechte Lösungen. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Sachverhalte:
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Partnerschaftsverträge
- Adoption
- Kindschaftsrecht
Wir unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten des Erbrechts und gestalten mit Ihnen interessengerechte Lösungen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Sachverhalten:
- Letztwillige Verfügungen von Todes wegen (Gemeinschaftliche Testamente, Testamente und Erbverträge)
- Erbscheinsanträge
- Vorweggenommene Erbfolgen (Schenkungen)
- Unternehmensnachfolgen
Wir erarbeiten mit Ihnen einzelfallbezogene Gestaltungen zur persönlichen Vorsorge, insbesondere für die Fälle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit aufgrund des Alters oder Krankheit.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass bei Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit eine andere Person für Sie die erforderlichen Aufgaben erledigen kann.
Ergänzend können Sie mit einer Patientenverfügung festlegen, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.